Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo)
Sicherheits- und Gesundheits-koordinator (SiGeKo)
Baustellen bergen ein großes Sicherheits- und Gesundheitsrisiko für die Mitarbeiter. Viele Unfälle sind das Ergebnis menschlichen Versagens. Das Unfallrisiko ist besonders hoch wenn auf einer Baustelle mehrere Firmen tätig sind, weshalb nach §3 BaustellV ein Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo) bestellt werden muss.
Unsere Leistung für mehr Sicherheit auf Ihren Baustellen im Überblick:
- Erstellung der Vorankündigung für meldepflichtige Bauvorhaben
- Erstellung und Fortschreibung des sogennanten Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGePlan)
- Erstellung der Unterlagen für spätere Arbeiten am Bauwerk gemäß RAB 32
- Übernahme der Koordination auf der Baustelle
- Überprüfung der beauftragten sicherheitstechnischen Leistungen
- Dokumentation aller Tätigkeiten
TRGS 524 & TRGS 519 Anlage 3 -
Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen
Wir unterstützen Sie bei der Abschätzung der zu erwartenden Exposition und Gefährdung bei Bauvorhaben in kontaminierten Bereichen. Wir stehen Ihnen kompetent zur Seite und koordinieren im Bereich Arbeitsschutz. Mit der Erstellung des SiGe-Plans übernehmen wir die Koordination des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes nach Baustellenverordnung sowie die Koordination von Arbeiten in kontaminierten Bereichen nach TRGS 524 & TRGS 519 Anlage 3. Wir unterstützen bei Gefährdungs- und Belastungsanalysen und bieten einen optimalen Arbeitsschutz für Ihre Mitarbeiter.
Für Arbeiten in kontaminierten Bereichen stellen wir Ihnen einen fach- und sachkundigen Sicherheits- und Gesundheitskoordinator mit dem erforderlichen Zusatz nach TRGS 524 & TRGS 519 Anlage 3 zur Verfügung.
Wir bieten Ihnen daher die Gestellung des Koordinators nach TRGS 524 und TRGS 519 Anlage 3 mit den nachstehend beschriebenen Aufgaben an:
- Planung und Koordination von Arbeiten in kontaminierten Bereichen z. B. künstlichen Mineralfaserstoffen (KMF), teerhaltigen Arbeitsmaterialien (PAK), Holzschutzmitteln (HSM)
- Dekontaminierungsplanung bzgl. kontaminierten Böden, Gewässern und baulichen Anlagen
- Sicherheitskonzepte bei Verdacht von Gefahrstoffen und Brandschutzsanierungen
- Begehung des kontaminierten Bereichs inklusive tagesaktuellem Begehungsprotokoll
- Aufstellen eines baustellenbezogenen Arbeits- und Sicherheitsplanes (A+S Plan) nach BGR 128 und TRGS 524 & TRGS 519 Anlage 3
- Erstellung von Betriebsanweisungen
- Einweisung des Baustellenpersonals in die jeweiligen Gefährdungen und erforderlichen Schutzmaßnahmen
- Überwachung des Einhaltens der Arbeitsschutzmaßnahmen
- Veranlassung erforderlicher Gefahrstoffermittlungen und –messungen sowie Bewertung der Ergebnisse
- Abstimmung der zeitlichen Abfolge von Einzelgewerken und Bewertung ihrer Auswirkungen