Prüfung von Arbeits- & Betriebsmitteln
Die Betriebssicherheitsverordnung regelt in Deutschland die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber, die Benutzung von Arbeitsmitteln durch die Beschäftigten während der Arbeitszeit, sowie den Betrieb von Anlagen und Maschinen. Sowohl das Arbeitssicherheitsgesetz, als auch die Betriebssicherheitsverordnung verlangen, dass der Unternehmer feststellt bzw. feststellen lässt, ob die im Betrieb eingesetzten Arbeitsmittel sicherheitstechnisch in Ordnung sind. Prüfung nach der Betriebssicherheitsverordnung sind regelmäßig für alle Anlagen, Maschinen und sonstige Betriebsmittel durchzuführen. Die Prüffrist wird durch die Gefährdungsbeurteilung, Herstellerangaben und gesetzliche Fristen festgelegt.
Einen Allgemeinen Überblick über die Prüfpflichten von Arbeitsmitteln finden Sie hier:
Technische Prüfung von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren
Damit die Sicherheit, vor allem die Ihrer Mitarbeiter, nicht gefährdet wird, sind Betreiber solcher Arbeitsmittel verpflichtet eine jährliche Prüfung von befähigten Personen oder Sachkundigen durchführen zu lassen. Diese müssen nach den Vorgaben des Herstellers vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen, sowie wiederkehrend sachgerecht auf ihren Zustand geprüft werden. Unsere Experten von Schneck Arbeits-, Brand- & Umweltschutz führen für Sie die wiederkehrende Prüfung von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren nach ASR A1.7. durch. Ein separates Prüfprotokoll bescheinigt gerichtsfest die Prüfung, sowie die Ergebnisse der Prüfung.
Bei unserer Prüfung an Ihren Arbeitsmitteln zeigen wir Ihnen Mängel auf und bieten Ihnen auf Wunsch auch direkt eine Schulung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort an.
Technische Prüfung an ortsfesten und ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln (E-Check)
Sie haben in Ihrem Betrieb, Unternehmen oder Einrichtung elektrische Betriebsmittel wie z.B.
- Verlängerungskabel
- Stromverteiler
- Stromspeicher
- Messgeräte
- Verbraucher (von Kaffeemaschine bis zur Bohrmaschine usw.)
- oder Fernmeldemittel- und Informationstechnik (vom Telefon bis zum Computer usw.)
- Elektrische Leitungen und Steckdosen
- Kühlschränke
- Deckenlampen
- Herdanlage
Die Deutsche gesetzliche Unfallverhütungsvorschrift verlangt, dass alle elektrischen Betriebsmittel durch eine Elektrofachkraft (EFK) oder eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) alle elektrischen Betriebsmittel auf Ihre Sicherheit prüfen/geprüft werden und die Prüfung mindestens einmal im Jahr wiederholt wird.
Unsere Experten führen für Sie die wiederkehrende Prüfung von elektrischen Betriebsmitteln nach BetrSichV, DGUV V3 und DGUV 4 fachgerecht und kompetent durch.
Als Sachkundige unterziehen die Prüftechniker von Schneck Arbeits-, Brand- & Umweltschutz alle elektrischen Betriebsmittel einer Prüfung nach gültigen Vorschriften und Normen durch. Ein separates Prüfprotokoll bescheinigt gerichtsfest die Prüfung, die Ergebnisse der Prüfung sowie die Beurteilung der Betriebsmittel.
Bei unserer Prüfung an Ihren Betriebsmitteln zeigen wir Ihnen Mängel auf und bieten Ihnen auf Wunsch auch direkt eine Schulung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort an.
Technische Prüfung von Gerüsten während der Nutzungsphase
Sie arbeiten mit Gerüsten in Ihrem Betrieb, Unternehmen oder Einrichtung?
Dann benötigen Sie gem. TRBS 2121-1 und BetrSichV eine befähigte Person zur Abnahme von Gerüsten vor Erstgebrauch, nach außergewöhnlichen Ereignissen und während der Nutzungsphase.
Gerüste sollen vor Absturz ihrer Mitarbeiter an hochgelegenen Arbeitsplätzen schützen, dazu muss das Gerüst nach Stand der Technik, richtig montiert und alle Komponenten einwandfrei und funktionstüchtig sein.
Unsere Experten führen für Sie Prüfung nach TRBS 2121-1 und BetrSichV fachgerecht und kompetent durch.
Als Sachkundige unterziehen die Prüftechniker von Schneck Arbeits-, Brand- & Umweltschutz Gerüste einer Sicht- und Funktionsprüfung nach gültigen Vorschriften und Normen durch. Ein separates Prüfprotokoll bescheinigt gerichtsfest die Prüfung, die Ergebnisse der Prüfung sowie die Beurteilung der Gerüste.
Technische Prüfung von Lastaufnahme- und Anschlagmitteln
Sie haben in Ihrem Betrieb, Unternehmen oder Einrichtung Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel wie z.B.
- Seile & Ketten
- Hebebänder, Hebegurtschlingen & Rundschlingen
- lösbare Verbindungsteile wie Schäkel & Wirbel
- Haken- & Hebegeschirr
- Teleskopkabeln
- Klemmen & Greifer
- Traversen
Anschlagmittel werden erheblichen Belastungen bei zum Teil widrigen Bedingungen ausgesetzt. Damit die Sicherheit, vor allem die Ihrer Mitarbeiter, nicht gefährdet wird, sind Betreiber solcher Arbeitsmittel verpflichtet eine jährliche Prüfung von befähigten Personen oder Sachkundigen durchführen zu lassen.
Unsere Experten führen für Sie die wiederkehrende Prüfung von Anschlagmitteln und Lastaufnahmemitteln nach DGUV Regel 100-500 fachgerecht und kompetent durch.
Als Sachkundige unterziehen die Prüftechniker von Schneck Arbeits-, Brand- & Umweltschutz Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel einer Sicht- und Funktionsprüfung nach gültigen Vorschriften und Normen durch. Ein separates Prüfprotokoll bescheinigt gerichtsfest die Prüfung, die Ergebnisse der Prüfung sowie die Beurteilung der Anschlagmittel.
Bei unserer Prüfung an Ihren Arbeitsmitteln zeigen wir Ihnen Mängel auf und bieten Ihnen auf Wunsch auch direkt eine Schulung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort an.
Technische Prüfung von Gefahrstoff(gut)schränken
Sie haben in Ihrem Betrieb, Unternehmen oder Einrichtung Gefahrgutschränke?
Damit die Sicherheit, vor allem die Ihrer Mitarbeiter, nicht gefährdet wird, sind Betreiber solcher Arbeitsmittel verpflichtet eine jährliche Prüfung von befähigten Personen oder Sachkundigen durchführen zu lassen.
Unsere Experten von Schneck Arbeits-, Brand- & Umweltschutz führen für Sie die wiederkehrende Prüfung von Gefahrgutschränken nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), Arbeitsstättenverordnung ArbStättV §4 Abs. 3, Technische Regel für Gefahrstoffe 510 (TRGS), sowie EN 14470, Feuerwiderstandsfähige Lagerschränke, Teil 1 und 2 durch.
Ein separates Prüfprotokoll bescheinigt gerichtsfest die Prüfung, die Ergebnisse der Prüfung sowie die Beurteilung der Gefahrgutschränke.
Bei unserer Prüfung an Ihren Arbeitsmitteln zeigen wir Ihnen Mängel auf und bieten Ihnen auf Wunsch auch direkt eine Schulung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort an.
Technische Prüfung von Leitern, Tritten und Arbeitsbühnen (Roll/Fahrgerüsten)
Ihr Betrieb verwendet Leitern, Tritte und Roll/Fahrgerüste, damit Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine sichere Möglichkeit zum Erreichen hochgelegener Arbeitsplätze haben?
Um Ihre Mitarbeiter gegen Absturz zu schützen, bieten wir Ihnen die Prüfung Ihrer Arbeitsmittel nach DGUV Information 208-016 und nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) an, egal ob Anlegeleiter, Stehleiter, Schiebeleiter oder Mehrzweckleiter. Diese Prüfung ist für alle Leitern, Tritte und Arbeitsgerüste mindestens einmal jährlich durch eine „Befähigte Person“ durchzuführen. Bei unserer Prüfung an Ihren Arbeitsmitteln zeigen wir Ihnen Mängel auf und bieten Ihnen auf Wunsch auch direkt eine Schulung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort an.
Als Sachkundige unterziehen die Prüftechniker von Schneck Arbeits-, Brand- & Umweltschutz Ihren Arbeitsmitteln einer Sicht- und Funktionsprüfung nach gültigen Vorschriften und Normen durch. Ein separates Prüfprotokoll bescheinigt gerichtsfest die Prüfung, die Ergebnisse der Prüfung sowie die Beurteilung der Arbeitsmittel.
Technische Prüfung von Regalen und Regalsystemen
Sie haben in Ihrem Betrieb, Unternehmen oder Einrichtung Regale und Regalsysteme jeglicher Art?
Als Arbeitgeber sind Sie verantwortlich und verpflichtet nach Arbeitsstättenverordnung §10 die Lagerung so vorzunehmen das Arbeitnehmer nicht gefährdet oder beeinträchtigt werden.
Dazu muss eine jährliche Prüfung der Regale/Regalsysteme durch eine Fachkundige Person durchgeführt werden.
Unsere Experten führen für Sie die wiederkehrende Prüfung von Regalen und Regalsystemen nach DIN EN 15635 und DGUV Regel 108-007 fachgerecht und kompetent durch.
Als Sachkundige unterziehen die Prüftechniker von Schneck Arbeits-, Brand- & Umweltschutz Ihre Regale und Regalsystemen einer Sicht- und Funktionsprüfung nach gültigen Vorschriften und Normen durch. Ein separates Prüfprotokoll bescheinigt gerichtsfest die Prüfung, die Ergebnisse der Prüfung sowie die Beurteilung der Regale und Regalsysteme.
Bei unserer Prüfung an Ihren Arbeitsmitteln zeigen wir Ihnen Mängel auf und bieten Ihnen auf Wunsch auch direkt eine Schulung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort an.
Prüfung von Spielplätzen
Auch bei den vorgeschriebenen Prüfungen von Spielplätzen nach DIN EN 1176 gilt der Grundsatz, dass diese nur durch speziell ausgebildete Fachkräfte durchgeführt werden dürfen. Als Betreiber sind Sie für den uneingeschränkten und verkehrssicheren Zustand Ihrer Spielgeräte verantwortlich. Wir prüfen für Sie die Gestaltung, die sichere Aufstellung und die Sicherheit Ihrer Spielgeräte im Rahmen der jährlich durchzuführenden Hauptinspektion.
Dabei können wir für Sie die folgenden Tätigkeiten übernehmen:
- Überprüfung durch Geprüften Sachkundigen für Spielplätze
- Visuelle Inspektion
- Operative Inspektion
- Jährliche Hauptinspektion nach DIN EN 1176
- Spielgerätebuch nach DIN EN 1176
- Erstellung der Dokumentation
- Fotodokumentation von Geräten und Mängeln
- Beratung bei Umbauten und Erstabnahmen
Die jährliche Hauptinspektion ist an allen Spielgeräten auf Außen- und Innenspielplätzen, wie z.B. den folgenden durchzuführen:
- Krabbeltunnel
- Rutsche
- Ggf. Sandkasten
- Sprossenwand/Wipptier und Wippe
- Innenspielgeräte im Eigenbau (erhöhte Spielebenen, Spielpodeste, Spielecken, Klettenelemente)
- etc