Aus- & Fortbildungen

Grundausbildung zum Kranführer nach DGUV V52

Sie haben in Ihrem Betrieb oder Unternehmen Krananlagen wie:

Dann benötigen Sie eine Ausbildung von Kranführern / Fahrern von Krananlagen.

Wir bieten Ihnen dazu die Ausbildung zum Fahrer von Krananlagen nach DGUV-Vorschrift 1 und 52, sowie DGUV-Grundsatz 309-003 an. Auch für LKW-Ladekräne gilt, dass die Bediener als Kranführer / Fahrer von Krananlagen ausgebildet sein müssen.

Kursinhalt zur Kranausbildung

  • Gesetzliche Vorschriften der Berufsgenossenschaft
  • Unfallverhütungsvorschriften, Bedienungsvorschriften, Sicherheitsregeln
  • Bauarten, Baugruppen und Sicherheitseinrichtungen von Kränen
  • Persönliche Schutzausrüstungen
  • Umgang mit Lasten, Arbeit mit Traglasttabellen
  • Grundsätze des Anschlagens und Handzeichengebung
  • Anforderungen an die Kranabnahme/Kranprüfung
  • Pflege und Wartung, Sichtkontrollen und Funktionsproben
  • Verhalten bei Störungen
  • Praktische Übungen

Auch die jährliche Unterweisung Ihrer bereits ausgebildeten Kranführer führen wir gerne für Sie durch. Sprechen Sie uns einfach an.

Abschluss
Theoretische sowie Praktische Prüfung am Brückenkran
Ausgabe eines Zertifikates + Fahrausweis

Voraussetzungen
Mindestalter: 18 Jahre

Grundausbildung - Bediener von Hubarbeitsbühnen nach DGUV G 308-008 / BGG 966)

Sie haben in Ihrem Betrieb, Unternehmen oder Einrichtung Hubarbeitsbühnen und/oder Hebebühnen und benötigen einen ausgebildeten Bediener für diese fahrbaren Arbeitsmittel nach DGUV Grundsatz 308-008?

Die Bedienung von Hubarbeitsbühnen und Hebebühnen birgt eine große Verantwortung für die Sicherheit aller Beteiligten, daher sieht der DGUV Grundsatz 308-008 hierfür eine Theoretische und Praktische Ausbildung vor.

Kursinhalt zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen
Inhalte richten sich nach der BGG 966 sowie BetrSichV

  • Gesetzliche Vorschriften der BG, Unfallverhütungs- und Bedienungsvorschriften
  • Sicherheitsregeln, pers. Schutzausrüstung (PSA) und Verhalten bei Unfällen und Störungen
  • Bauarten und -gruppen von Hubarbeitsbühnen
    Signal- und Sicherheitseinrichtungen, Standsicherheit, Fahrbewegung etc., Arbeiten an öffentlichen Straßen etc. und Sichtkontrollen und Funktionsproben
  • Abnahme, Prüfung und Prüfbuch sowie Transport praktische Übungen

Abschluss
Zertifikatnachweis

Voraussetzungen
Mindestalter: 18 Jahre

Ausbildung zum Brandschutzhelfer nach ASR 2.2

Gem. DGUV Information 205-023 müssen ausreichend Brandschutzhelfer im Betrieb bestellt werden, dies richtet sich nach der Gefährdungsbeurteilung, es sollten aber bei normalen Betrieben min. 5% aller Mitarbeiter sein.

Höchstwahrscheinlich benötigen Sie einen oder mehrere Brandschutzhelfer in Ihrem Unternehmen.
Gern beraten wir Sie welche Anzahl in Ihrem Betrieb erforderlich sind/ist, um den Schutz Ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten und um allen gesetzlichen Bestimmungen gerecht zu werden.

Die Inhalte der Ausbildung zum Brandschutzhelfer bestehen aus Theorie + Praxis

Theorie

1. Grundzüge des Brandschutzes
– Grundlagen der Verbrennung und der Vorgänge beim Löschen
– Häufige Brandursachen/Brandbeispiele, wie z. B. Tätigkeiten mit feuer- gefährlichen und brennbaren Stoffen
– Betriebsspezifische Brandgefahren/Zündquellen bezogen auch auf spezielle Produktionsabläufe

2. Betriebliche Brandschutzorganisation
– Brandschutzordnung des Betriebes nach DIN 14096:2014-05
„Brandschutzordnung – Regeln für das Erstellen und das Aushängen“
– Alarmierungswege- und mittel
– Betriebsspezifische Brandschutzeinrichtungen
– Sicherstellung des eigenen Fluchtweges
– Sicherheitskennzeichnung nach ASR A1.3 „Sicherheits- und
Gesundheitsschutzkennzeichnung“

3. Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
– Brandklassen A, B, C, D und
– Wirkungsweise und Eignung von Löschmitteln
– geeignete Feuerlöscheinrichtungen
– Aufbau und Funktion der im Betrieb vorhandenen
Feuerlöscheinrichtungen
– Einsatzbereiche und Einsatzregeln von Feuerlöscheinrichtungen und Wandhydranten

4. Gefahren durch Brände
– Gefährdungen durch Rauch und Atemgifte (z. B. durch Kohlenmonoxid)
– Thermische Gefährdungen (z. B. Wärmestrahlung)
– Mechanische Gefährdungen (z. B. durch herumfliegende Teile)
– Besondere betriebliche Risiken (z. B. Metallbrände, Fettbrände oder hohe Brandlasten)

5. Verhalten im Brandfall
– Alarmierung
– Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen ohne Eigengefährdung
– Sicherstellung der selbstständigen Flucht der Beschäftigten
– ggf. besondere Aufgaben nach Brandschutzordnung Teil C (z. B. Ansprechpersonen für die Feuerwehr)
– Löschen von brennenden Personen

Praxis

  • Handhabung und Funktion, Auslösemechanismen von
    Feuerlöscheinrichtungen
  • Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung (z. B. Situationseinschätzung, Vorgehensweise)
  • Realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen, z. B. Simulationsgeräte- und anlagen mit entsprechenden Aufbausätzen
  • Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungen erfahren
  • Betriebsspezifische Besonderheiten (z. B. elektrischen Anlagen, Metall, Brände und Fettbrände)
  • Einweisen (vertraut machen) in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich

Des Weiteren bieten Wir Ihnen auch die Auffrischungskurse, die der Gesetzgeber alle drei bis fünf Jahre von Ihnen fordert.

Ausbildung für Fahrer/Bediener von Flurfahrzeugen gemäß DGUV 68 und DGUV Grundsatz 308-001

Sie haben in Ihrem Betrieb, Unternehmen oder Einrichtung Flurförderzeuge wie z.B. Gabelstapler, Schlepper, Niederhubwagen usw. und benötigen einen ausgebildeten Fahrer für diese fahrbaren Arbeitsmittel nach DGUV V 66 u. 68, sowie DGUV Grundsatz 308-001?

Das Führen von Flurförderzeugen birgt eine große Verantwortung, für die Sicherheit aller Beteiligten, daher schreibt die Berufsgenossenschaft vor, dass nur ausgebildete Personen Flurförderzeuge fahren dürfen.

Wir bilden Sie nach DGUV V68 und/oder Ihre Mitarbeiter zum Bediener für Hebebühnen und Hubarbeitsbühnen aus.

Ausbildung zur elektronisch unterwiesenen Person (EUP)

Sie möchten Ihren Facility Manager/Hausmeister oder andere Mitarbeiter mit einem technischen Berufsabschluss zur elektrotechnisch unterwiesenen Person nach VDE 0105-100 ausbilden lassen, sodass kleinere Arbeiten an Elektrischen Anlagen oder Betriebsmitteln gem. DGUV V3 unter Aufsicht einer Elektrofachkraft durchgeführt werden können?

Kursinhalt

  • Grundlagen der Elektrotechnik, elektrische Größen, ohmsches Gesetz
  • Gleichstrom, Wechselstrom, Drehstrom, Magnetismus, Induktion
  • Gerätesicherheitsgesetz, Unfallverhütungsvorschriften
  • Wirkungen des elektrischen Stromes, Sicherheitsregeln
  • Persönliche Schutzausrüstungen und Schutzmaßnahmen gegen direktes und indirektes Berühren unter Spannung stehender Teile
  • Unfallverhütung bei Arbeiten an Betriebsmitteln
  • Prüfung der Schutzmaßnahmen
  • Erste Hilfe und Unfallmeldung

  • Aufbau und Funktion elektrotechnischer Geräte und Baugruppen
  • Leitungen und Kabel, deren Kennzeichnung, Auswahl und Verarbeitung
  • Gebrauch von Messgeräten, Werkzeugen und Hilfsmitteln
  • Praktische Übungen

Abschluss
Theoretische Prüfung

Voaussetzungen
keine

Referenten
Fachexperten

Ausbildung zum Ersthelfer

Wir bilden Sie oder Ihre Mitarbeiter aus denn laut der DGUV V 1 § 26 heißt es, dass:
(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass für die Erste-Hilfe-Leistung
Ersthelfer mindestens in folgender Zahl zur Verfügung stehen:
1. Bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer,
2. bei mehr als 20 anwesenden Versicherten
a) in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 %,
b) in sonstigen Betrieben 10 %,
c) in Kindertageseinrichtungen ein Ersthelfer je Kindergruppe,
d) in Hochschulen 10 % der Versicherten nach § 2 Absatz 1
Nummer 1 Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII).

Kursinhalt

  • Notfallmanagement im Betrieb
  • Einen Notruf richtig absetzen
  • Akute Erkrankungen und die sachkundige Erstversorgung
  • Versorgung von Wunden, Blutungen und Verbrennungen und Verbrühungen
  • Stabile Seitenlage korrekt ausführen
  • Herz-Lungen-Wiederbelebung
  • Versorgung von Brüchen und Verletzungen an Gelenken
  • Rechtliche Aspekte der Ersten Hilfe in Betrieben

Des Weiteren bieten Wir Ihnen auch die Auffrischungskurse, die der Gesetzgeber alle zwei Jahre von Ihnen fordert.

Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten

Sie benötigen in Ihrem Betrieb, Unternehmen oder Einrichtung einen Sicherheitsbeauftragten, da Sie

Nach DGUV V 1 § 20
Bestellung und Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten
(1) In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten hat der
Unternehmer unter Berücksichtigung der im Unternehmen bestehenden Verhältnisse hinsichtlich der Arbeitsbedingungen, der Arbeitsumgebung sowie der Arbeitsorganisation Sicherheitsbeauftragte in der erforderlichen Anzahl zu bestellen.

Kursinhalt

  • Stellung der/des Sicherheitsbeauftragten im Unternehmen
  • Sicherheitsbeauftragten-Aufgaben
  • Arbeitsschutz in Deutschland
  • Die gesetzliche Unfallversicherung
  • Arbeitsunfälle
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Erste Hilfe
  • Brandschutz
  • Elektrotechnik
  • Gefahrstoffe
  • Schutz bestimmter Körperteile
  • Psychische BelastungenAktuelle Änderungen in Gesetzen, Vorschriften, Normen und technischen Regeln
  • Aktuelle Rechtsprechung
  • Gefahren und Gefährdungen im Alltag
  • Kommunikation zwischen FaSi, SiBe und Führungskraft
  • Gefährdungsermittlung und -beurteilung
  • Praxis der FaSi und des SiBe
  • Erfahrungsaustausch/Diskussion

Ausbildung befähigte Person zur Prüfung von Leitern, Tritten und fahrbaren Arbeitsbühnen nach BetrSichV, DGUV-Information 208-016.

Die Unfallprävention steht im Arbeitsschutz an erster Stelle. Dazu gehört die regelmäßige Wartung und Prüfung der Arbeitsmittel sowie die Überprüfung der Arbeitsbedingungen. Grundsätzlich ist es Ihre Aufgabe als Unternehmer für die Ausbildung von befähigten Personen zur Prüfung zu sorgen.

In unseren Lehrgängen bilden wir Ihr Personal zu den folgenden Themen aus:

Kursinhalt

  • Rechtliche Grundlagen
  • Leitern und Tritte (Sinn und Zweck)
  • Handhabung von Leitern und Tritten, DGUV Information 208-016 (BGI 694)
  • Aufbau und Konstruktionen von Leitern und Tritten
  • DIN EN 131, DIN 4567, DIN EN 14183
  • Wartung und Prüfung Leitern und Tritte
  • Dokumentation (Prüfbuch)
  • Sachkundige bzw. Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten

Für die Regelmäßigkeit der Prüfung von Leitern, Tritten und fahrbaren Arbeitsbühnen sind die jeweiligen Gegebenheiten Ihres Unternehmens zu berücksichtigen. Mögliche Prüfintervalle reichen von einer jährlichen Prüfung (im allgemeinen Fall) bis hinzu einer täglichen Prüfung. Grundlage für die Festlegung bilden die Prüfprotokolle und das Leiterkontrollbuch.

Ladungssicherung nach VDI 2700a

Ladungssicherung - Sachkundeschulung nach Richtlinie VDI 2700a

In unserer Sachkundeschulung nach Richtlinie VDI 2700a werden Ihnen alle Kenntnisse vermittelt, um eine rechtskonforme Ladungssicherung durchführen zu können: Die VDI-Richtlinie 2700 ist als objektiviertes Sachverständigen-Gutachten allgemein zu beachten. Das bedeutet, dass die Ladungssicherung auf der Basis dieser Richtlinie durchzuführen ist. Alle Personen, die verantwortlich in der Transportkette mitwirken, müssen sich daher über die in der Praxis anerkannten Ladungssicherungsmaßnahmen informieren. Wirken Sie in dieser Transportkette mit, so erhalten Sie in unserem Seminar die nötigen Kenntnisse zur VDI 2700a. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen die Umsetzung in Ihre berufliche Praxis. Das Seminar bietet genügend Möglichkeiten, um sich mit den anderen Teilnehmenden zu vernetzen und über berufliche Erfahrungen auszutauschen. Das Seminar schließt mit einer theoretischen Prüfung ab.

Kursininhalt

Rechtliche Grundlagen

  • Straßenverkehrsordnung und Straßenverkehrszulassungsordnung
  • Handelsgesetzbuch und Unfallverhütungsvorschriften
  • DIN-Normen und VDI-Richtlinien

Physikalische Grundlagen

  • Auswirkungen der Kräfte
  • Massekräfte, Fliehkräfte, Reibkraft, Schwerpunkt, Standfestigkeit

Anforderungen an das Transportfahrzeug

  • Lastverteilung
  • Fahrzeugaufbau (Stirnwand, Seitenwände)
  • Zurrpunkte

Arten der Ladungssicherung

  • Form- und kraftschlüssige Ladungssicherung
  • Kombinationsmöglichkeiten

Ermittlung der erforderlichen Sicherheitskräfte

  • Standfestigkeit
  • Niederzurren
  • Direktzurren, z. B. Diagonalzurren

Zurrmittel für die Ladungssicherung

  • Zurrgurte und Zurrketten
  • Ablegereife von Zurrmitteln

Weitere Hilfsmittel zur Ladungssicherung

  • Sperrbalken, Keile, Antirutschmatten, Staupolster, Füllelemente usw.

Praktische Übungen

  • Praktische Durchführung von Ladungssicherungsmaßnahmen an betriebsüblichen Beispielen
  • Vorgehensweise bei speziellen Ladungssicherungsfällen

Abschluss

Teilnahmebescheinigung und Sicherheitspass

Erste Hilfe Kurs

Entdecke die Welt der Ersten Hilfe mit unserem umfassenden Kurs! Hier erwarten dich nicht nur lebensrettende Techniken, sondern auch ein interaktives Lernumfeld. Wir legen großen Wert auf praxisnahe Schulungen, unterstützt von erfahrenen Trainern, die dich durch den Kurs begleiten und unterstützen.

In beruflichen Umfeldern, in denen der Umgang mit Menschen an der Tagesordnung ist, ist es nicht nur ratsam, sondern auch dringend erforderlich, dass zertifizierte Ersthelferinnen und Ersthelfer zur Verfügung stehen.

Dank unseres Kurses kannst du diese Zertifizierung in nur einem Tag erlangen!

Kursininhalt

  • Herz-Lungen-Wiederbelebung
  • Erste Hilfe bei Bewusstlosigkeit und Atemnot
  • Behandlung von Wunden und Blutungen
  • Stabilisierung von Knochenbrüchen und Verstauchungen
  • Maßnahmen bei Herzinfarkt, Schlaganfall und anderen medizinischen Notfällen
  • Transport- und Lagerungstechniken für VErletzte
  • Präventive Maßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen
  • Inhalte eines Erste Hilfe Sets

Aktuelle Termine

  • Samstag, 11.05.2024
  • Samstag, 22.06.2024
  • Samstag, 17.08.2024
  • Samstag, 12.10.2024
  • Samstag, 07.12.2024

Die Termine finden jeweils von 9 Uhr – 17 Uhr in den Büro- & Schulungsräumen von SchneckABU statt.

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