Arbeits- & Gesundheitsschutz
Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie eine menschengerechte Gestaltung der Arbeit sind wichtige Aufgaben jedes Unternehmers. Gesunde Mitarbeiter tragen nachhaltig zum Erfolg eines Unternehmens bei und sind die wichtigste Ressource eines gesunden Unternehmens. Als externer Dienstleister unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der vielfältigen Vorschriften, die sich aus dem staatlichen Regelwerk und dem Regelwerk der Unfallversicherungsträger ableiten.
Unsere Sicherheitsingenieure und Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten Sie entsprechend des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), respektiv des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) sowie der DGUV Vorschrift 2.
Die sicherheitstechnische Betreuung geht dabei weit über die Inhalte der sicherheitstechnischen Grundbetreuung, sowie der betriebsspezifischen Betreuung gemäß der DGUV V2 hinaus.
Als Hauptansprechpartner bzgl. der innerbetrieblichen Sicherheit beraten wir Sie hinsichtlich des Einsatzes der Arbeitsmedizin, sowie der Durchführung notwendiger und vorgeschriebener sicherheitstechnischer Prüfung.
Auf Wunsch koordinieren wir die verschiedenen Felder für Sie.
- Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit gemäß §6 ASIG und DGUV Vorschrift 2
- Regelmäßige Begehung der Arbeitsstätten mit Bericht und Fotodokumentation (auf Wunsch auch von einem Fotografen)
- Erstellung der notwendigen Dokumentation gemäß Gefahrstoffverordnung
- Erstellung und Bewertung gemäß Biostoffverordnung
- Erstellung von Gefährdungsanalysen, Unterweisungsplänen und Betriebsanweisungen gemäß Arbeitsschutz
- Erstellung von Katastern für Gefahrenstoffe, Arbeitsmittel und prüfpflichtige Anlagen
- Einführen eines Arbeitsschutzmanagementsystems
- Durchführung von Orientierungsmessungen (Lärm, Beleuchtung, Klima)
- Unterweisung von Mitarbeitern
- Bildschirmarbeitsplatzbeurteilungen (inkl. Dokumentation gemäß §5 BildSchV)
- Durchführung von Unfallanalysen
- Beratung bei der Umsetzung von behördlichen Auflagen und vieles mehr