Ausbildung, Schulung, Unterweisung
Brandschutzunterweisung gem. § 10 ArbSchG
Ein Brand wird schnell zu einer Bedrohung der betrieblichen Grundlagen eines Unternehmens.
Die Verantwortung für die Beschäftigten und die Sicherung des Unternehmens erfordern angemessene Aufmerksamkeit.
Zum betrieblichen Brandschutz gehören deshalb die gesetzlich geforderten, regelmäßig wiederkehrenden Unterweisungen aller Beschäftigten. Zusätzlich ist die
Ausbildung von Brandschutzhelfern
sowie deren regelmäßig wiederkehrende Unterweisung gesetzlich gefordert.
Wir helfen Ihnen bei der Definition des Umfangs, bilden Ihre Beschäftigten aus und unterweisen diese in einem regelmäßigen Turnus.
Gerne direkt bei Ihnen vor Ort, stets praxisnah durch langjährig erfahrene Referenten.
Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten
Die Notwendigkeit zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten (BSB) ergibt sich aus der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung immer dann, wenn ein erhöhtes Brandrisiko besteht und / oder eine Einrichtung Publikumsverkehr hat.
Zusätzlich gefordert wird der Brandschutzbeauftragte im Baurecht der Bundesländer (z. B. in Verkaufsstätten, Industriebauten und Hochhäusern).
Neben der Stellung externer Brandschutzbeauftragten bieten wir deren Ausbildung an.
Unser erfahrenes, langjährig gemeinsam tätiges Dozententeam wird Sie gerne unterstützen.
Unterweisungen in Theorie & Praxis
Neben der fachkundigen, praxisorientierten Übermittlung theoretischer Grundlagen, liegt der Schwerpunkt unseres Trainings in dem praktischen Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen.
Mit Hilfe einer mobilen Übungsanlage führen wir Ihre Beschäftigten gezielt an die herausfordernde, nicht alltägliche Situation eines Entstehungsbrandes heran und ermöglichen so eine gezielte Ausbildungserfahrung.
Unterstützen Sie Ihre Beschäftigten, durch regelmäßig wiederkehrendes Training das nötige Selbstvertrauen zu gewinnen, um im Brandfall richtig agieren zu können.
Helfen Sie Ihren Beschäftigen Ihr Unternehmen schützen zu können. Erfüllen Sie die gesetzlichen Vorgaben.
Über die ausgeführten Schulungen erhalten Sie eine rechtskonforme Dokumentation.
Räumungs- und Evakuierungsübungen
Die Notwendigkeit von Unterweisungen und Brandschutzübungen sowie Räumungs- und Evakuierungsübungen ergibt sich aus dem Arbeitsrecht.
Hier wird der Arbeitgeber in die Pflicht genommen, alle Schutzmaßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind.
Die Durchführung von Übungen dieser Art kann sich nutzungsbedingt auch aus dem Baurecht ableiten (z.B. Schulen, Kita´s/ Versammlungsstätten).
Wir organisieren Räumungs- und Evakuierungsübungen und führen diese in enger Abstimmung mit Ihren Beschäftigten durch.