Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Schneck / Arbeits-, Brand- & Umweltschutz – Sachverständigenbüro (SchneckABU)
Burg Eltz Straße 21, 56294 Wierschem, Deutschland
Telefon: 02605 7723030 · E-Mail: info@schneckabu.de

USt-IdNr.: DE328229071

Stand: 06.11.2025

§1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen SchneckABU (nachfolgend „Dienstleister“) und seinen unternehmerisch tätigen Vertragspartnern (nachfolgend „Auftraggeber“) im Sinne des § 14 BGB.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers gelten nur, wenn der Dienstleister ihre Geltung ausdrücklich in Textform bestätigt.

(3) Gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) gelten diese AGB nur, soweit ausdrücklich vorgesehen; im Übrigen die gesetzlichen Vorschriften.

§2 Vertragsschluss

(1) Angebote des Dienstleisters sind freibleibend und, sofern nicht anders angegeben, 7 Kalendertage gültig.

(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder in Textform erteilte Auftragsbestätigung zustande; abweichend genügt der Beginn der Leistungserbringung.

(3) Individuelle Abreden (Leistungsbeschreibungen, Projekt-/Schulungsangebote) haben Vorrang vor diesen AGB.

§3 Leistungsgegenstand

(1) Der Dienstleister erbringt je nach Vereinbarung Beratungs- und Ingenieurleistungen (u. a. Arbeitsschutz, Brand- & Explosionsschutz, Umweltschutz, SiGeKo), Prüf- und Begutachtungsleistungen, Schulungen/Unterweisungen sowie Sachverständigen-/Gutachtertätigkeiten.

(2) Soweit ein Werk geschuldet ist, ist der Dienstleister zur Herstellung des vereinbarten Ergebnisses verpflichtet; im Übrigen schuldet er die sorgfältige Erbringung der Dienstleistung.

(3) Teilleistungen sind zulässig, soweit zumutbar und der Vertragszweck gewahrt bleibt.

§4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Ansprechpartner rechtzeitig und vollständig bereit und sorgt für sicheren Zugang zu Betriebsstätten/Baustellen.

(2) Fehlende/verspätete Mitwirkung verlängert Fristen angemessen; Wartezeiten/Mehraufwände kann der Dienstleister gesondert berechnen.

§5 Vergütung, Auslagen, Zahlungsbedingungen

(1) Vergütung als Festpreis oder nach Aufwand (z. B. Tages-/Stundensätze) gem. Angebot/Auftragsbestätigung, jeweils zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Reisezeiten, Fahrt-/Übernachtungskosten, Spesen, Verbrauchs- und Prüfmittel werden – sofern nicht abweichend vereinbart – nach tatsächlichem Anfall bzw. pauschal gemäß Angebot berechnet.

(3) Rechnungen sind 10 Tage nach Zugang ohne Abzug fällig. Ab Verzugseintritt gelten die gesetzlichen Verzugszinsen; bei Handelsgeschäften zusätzlich eine Verzugspauschale von 40 €.

(4) Aufrechnung und Zurückbehaltung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen.

§6 Termine, Umbuchung und Stornierung (insb. Schulungen)

(1) Fest vereinbarte Termine sind verbindlich.

(2) Verschiebung/Storno durch den Auftraggeber (Zugang maßgeblich):

bis 14 Kalendertage vor Termin: kostenfrei,

13–7 Tage vor Termin: 50 % der Vergütung,

< 7 Tage vor Termin oder Nichterscheinen: 100 %.

Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt vorbehalten.

(3) Der Dienstleister kann Termine aus wichtigem Grund (z. B. Erkrankung, höhere Gewalt, behördliche Auflagen) verlegen oder qualifiziertes Ersatzpersonal einsetzen; gezahlte Entgelte werden auf Ersatztermine angerechnet.

§7 Arbeits- und Betriebsmittel, Unterlagen

(1) Mess-, Prüf- und Schulungsgeräte sowie bereitgestellte Arbeitsmittel dürfen nur vom Dienstleister oder beauftragten Dritten bedient werden, sofern nicht anders vereinbart.

(2) Unterlagen, Konzepte, Checklisten, Schulungsmaterialien, Gutachten u. ä. bleiben – vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen – geistiges Eigentum des Dienstleisters.

§8 Abnahme (bei Werkleistungen)

(1) Werkleistungen sind nach Mitteilung der Fertigstellung binnen 7 Tagen abzunehmen; unterbleibt eine Abnahme ohne berechtigten Mangelvorbehalt, gilt sie als erfolgt.

(2) Geringfügige, den Gebrauch nicht beeinträchtigende Abweichungen berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung.

§9 Gewährleistung (bei Werkleistungen)

(1) Offensichtliche Mängel innerhalb von 2 Wochen nach Abnahme in Textform rügen; verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung.

(2) Gewährleistungsfrist gegenüber Unternehmern: 12 Monate ab Abnahme, soweit gesetzlich zulässig.

(3) Nacherfüllung nach Wahl des Dienstleisters durch Mangelbeseitigung oder Neuerstellung.

§10 Haftung

(1) Unbeschränkte Haftung bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit sowie nach Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Im Übrigen Haftungsausschluss; insbesondere für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall und Folgeschäden.

(4) Gilt auch zugunsten gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§11 Nutzungs- und Schutzrechte

(1) Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber einfache, nicht übertragbare Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen zur internen Nutzung im eigenen Unternehmen. Weitergabe, Veröffentlichung oder sonstige Nutzung nur mit vorheriger Textform-Zustimmung.

(2) Schulungsunterlagen dürfen ohne Zustimmung nicht vervielfältigt oder verbreitet werden.

§12 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Beide Parteien behandeln Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie vertrauliche Informationen vertraulich.

(2) Der Dienstleister verarbeitet personenbezogene Daten zweckgebunden und im Einklang mit der Datenschutzerklärung auf www.schneckabu.de/datenschutz.

(3) Ausnahmen gelten für allgemein bekannte Informationen oder solche, die rechtmäßig von Dritten erlangt wurden.

§13 Subunternehmer

Der Dienstleister darf geeignete Subunternehmer einsetzen und bleibt für die ordnungsgemäße Leistungserbringung verantwortlich.

§14 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturereignisse, Pandemie-/Behördenmaßnahmen, Ausfall von Verkehrsmitteln, Strom-/Netzausfälle) befreien die Parteien für die Dauer und im Umfang der Störung von den Leistungspflichten. Die Parteien stimmen sich unverzüglich ab, um Folgen zu minimieren.

§15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Verhandlungs- und Vertragssprache ist Deutsch.

(2) Erfüllungsort ist Wierschem. Soweit gesetzlich zulässig, ist ausschließlicher Gerichtsstand Koblenz; sachlich zuständig sind das Amtsgericht Mayen (bis zur gesetzlichen Streitwertgrenze) bzw. das Landgericht Koblenz.

(3) Änderungen/Ergänzungen bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Abbedingung dieses Formerfordernisses.

(4) Salvatorische Klausel: Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht; anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.